AGB

pmh Personalmanagement - Montagen & Handel GmbH

Die Überlassung von Arbeitskräften erfolgt ausschließlich unter Anerkennung und Anwendung unserer Geschäftsbedingungen, unabhängig davon ob eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt oder nicht.

Die von uns überlassenen Arbeitskräfte sind bei uns voll sozialversichert, die gesetzlichen Abgaben werden unsererseits fristgerecht abgeführt. Ausländische Arbeitskräfte werden nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen beschäftigt.

Die Arbeitszeit unserer Dienstnehmer richtet sich nach der Arbeitszeit des Beschäftigers. Darüber hinaus geleistete Arbeitsstunden werden nach den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.

Die geleisteten Stunden unserer Dienstnehmer sind auf dem Formular Stundenabrechnung zu bestätigen. Pro Arbeitswoche ist ein Formular zu verwenden, welches unseren Dienstnehmern am letzten Arbeitstag/ Woche bestätigt auszuhändigen ist. Sollte dies nicht durchgeführt werden, d.h. dass unserem Dienstnehmer, aus welchen Gründen auch immer die bestätigten Stundenabrechnungen nicht ausgehändigt werden, sind wir berechtigt, die Arbeitszeit lt. Angaben des Dienstnehmers in Rechnung zu stellen.

Die Faktura erfolgt ebenfalls wöchentlich. Ein späteres Korrigieren bereits bestätigter Stundenabrechnungen sind wir nicht verpflichtet zu akzeptieren. Sollte aus einem persönlichen Grund unseres Dienstnehmers die Ausfolgung der Stundenabrechnung nicht möglich sein, so sind Sie verpflichtet, diese uns ehestmöglich per Fax zukommen zu lassen.

Sollte die von uns zur Verfügung gestellte Arbeitskraft andere Tätigkeiten als vereinbart ausüben, und es handelt sich um höher qualifizierte Arbeiten, bzw. Hilfsarbeiter verrichten Facharbeit, so sind wir berechtigt hierfür einen höheren Stundensatz zu verrechnen.

Unsere Rechnungen sind prompt netto Kassa ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden 12 % Verzugszinsen p.a. in Rechnung gestellt. Sollten durch den Verzug auch Mahnspesen und Kosten durch die Beauftragung eines Inkassobüros und/oder eines Rechtsanwaltes entstehen, sind diese von Ihnen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die noch im Einsatz befindlichen Dienstnehmer umgehend von den jeweiligen Arbeitsplätzen abzuziehen.

Für Schäden, welche unsere Dienstnehmer verursacht haben, haften wir nicht. Bitte melden Sie den Einsatz von Leihpersonal Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, damit diese in die Haftung mit eingeschlossen werden.

Gegenforderungen welcher Art auch immer, dürfen mit unseren Rechnungen nicht kompensiert werden.

Sollten die von uns überlassenen Dienstnehmer aus Gründen, die nicht in unserem Dienstleistungsbereich liegen (z. B. persönliche Gründe des Dienstnehmers), nicht zur Arbeit erscheinen, können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Wir sind berechtigt Ersatzarbeitskräfte so rasch als möglich zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten Sie, uns umgehend von der Nichterscheinung unseres Dienstnehmers zu informieren!
Unseren Kunden ist es untersagt, über Geschäftsvereinbarungen (wie Kosten usw.) unsere Dienstnehmer zu informieren.

Mündliche Absprachen bzw. Vereinbarungen, die unseren Geschäftsbedingungen bzw. unserer Preisliste widersprechen, bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung. Bei gesetzlichen und/oder kollektivvertraglichen Änderungen behalten wir uns eine Anpassung der Verkaufspreise vor.

Das Ende der Überlassung muss uns vom Kunden 14 Tage vorher mitgeteilt werden, weiters muss uns eine monatliche Meldung über die verrichteten Nachtschwerarbeiten und Schwerarbeiten übermittelt werden.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Hartberg/Österreich vereinbart.


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